Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Eltern,

mit heutigem Datum (14.01.2022) tritt eine überarbeitete Fassung der 29. CoBeLVO und der Absondersungverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft (vgl. Rechtsgrundlagen). Die Landesvorgaben haben auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb in unserem Verein. Daher hier die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

1. Kinder (Alter: 0 bis einschließlich 12 Jahre und 3 Monate):
Für Kinder in dem Alter bis 12 Jahre und 3 Monate ändert sich weiterhin nichts.
Wir als Verein verlangen jedoch eine regelmäßige Testung der Kinder, dabei reicht die Testung in der Schule oder dem Kindergarten aus. Sofern Ihre Kinder dort nicht regelmäßig getestet werden, führen Sie bitte zeitnah zum Schwimmkurs einen Selbsttest oder einen Test in einem Testzentrum durch und bestätigen dies mit dem vom Verein zur Verfügung gestellten Formular.

2. Jugendliche (Alter: ab 12 Jahre und 3 Monate bis einschließlich 17 Jahre) – 3G:
Für Jugendliche im Alter ab 12 Jahre und 3 Monate bis einschließlich 17 Jahre gilt derzeit die 3G-Vorgabe. Personen in dieser Altersgruppe, die bereits vollständig geimpft oder genesen (6 Monate nach Erkrankung) benötigen grundsätzlich keinen weiteren Test, bitte einen entsprechenden Nachweis mitführen.
Nicht geeimpfte oder nicht genesene Personen in dieser Altersgruppe benötigen für die Teilnahme am Schwimmtraining, bzw. Schwimmkurs einen tagesaktuellen Test mit schriftlicher Bestätigung (Schule oder Testzentrum).

3. Erwachsene (Alter: 18 Jahre und älter) – 2G+:
Für volljährige Personen gilt ab sofort 2G+. Das heißt, dass weiterhin nur noch geeimpfte oder genesene (6 Monate nach Erkrankung) Zutritt zum Schwimmbad haben und zusätzlich einen tagesaktuellen Test mitführen müssen.
Sonderregelung: Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, deren Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten erfolgt ist oder die bereits vor weniger als drei Monaten mit Corona infiziert waren.

4. Übungsleiter / Trainer:
Für unsere Übungsleiter und Trainer gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Wir bitten um Verständnis für die konsequente Umsetzung der Landesvorgaben. Bitte unterstützen Sie den Verein und beachten Sie die Vorgaben. Leider können wir eine Selbsttestung vor Ort nicht beaufsichtigen, sofern diese in Ihrer Trainingsgruppe nicht selbst organisiert und mit dem Vorstand abgesprochen wird.

Bitte helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und nehmen Sie nicht am Vereinsbetrieb teil, sofern Sie oder Ihre engen Kontaktpersonen Krankheitssymptome verspüren. Wir sind zur Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt verpflichtet, sofern es zu einem Infektionsfall kommt und Sie, bzw. Ihr Kind als Kontaktperson in Betracht kommt.

Wir erinnern an dieser Stelle auch an die Maskenpflicht im Schwimmbad (vom Eingang bis in die Umkleide).

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand
(TW)