Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 04. März 2022 gilt in Rheinland-Pfalz die 31. Coronabekämpfungsverordnung (CoBeLVO). Mit dieser werden einige Lockerungen für den Sportbereich umgesetzt.
Unter anderem entfällt die Absonderungspflicht für minderjährige Personen, sofern diese nicht selbst erkrankt sind. Außerdem gilt ab sofort die 3G-Regelung (Geimpft (Impfung weniger als drei Monate vergangen o. Boosterimpfung erhalten), Genesen oder Getestet), Kinder im Alter unter 12 Jahre und 3 Monate sind grundsätzlich von der Regelung ausgenommen). Wir als Verein wünschen jedoch zum Schutz aller eine regelmäßige Testung der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Kindergarten und Schultests reichen hier aus).
Die Stadt Koblenz hat zusätzlich die Benutzungsbegrenzung für das Beatusbad aufgehoben.
Der Verein prüft derzeit die Wiedereinführung der wöchentlichen Schwimmmöglichkeit für die Breitensportgruppen im Schwimmerbecken. Derzeit findet hier nur in jeder zweiten Woche eine Übungsstunde statt. Leider ist aufgrund einiger Ausfälle bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern die sofortige Umsetzung noch nicht möglich. Wir werden Sie auf der Homepage informieren, ab wann der wöchentliche Rhythmus wieder aufgenommen wird.
Wir bitten auch nach den erfolgten Lockerungen darum, dass Mitglieder mit Krankheitssymptomen weiterhin nicht zum Schwimmunterricht kommen und erinnern an die noch gültige Maskenpflicht im Beatusbad (vom Eingang bis zur Umkleide). Vielen Dank!
Bleiben Sie weiterhin gesund,
der Vorstand
(TW)