Neue Corona-Bekämpfungsverordnung RLP – Auswirkungen auf den Schwimmbetrieb

von | 4. Dezember 2021 | Allgemein

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Eltern,

mit heutigem Datum (04.12.2021) tritt die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft (vgl. https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/211203_29_CoBeLVO.pdf). Die Landesvorgaben haben auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb in unserem Verein.
Daher hier die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

1. Kinder (Alter: 0 bis einschließlich 12 Jahre und 3 Monate):
Für Kinder in dem Alter bis 12 Jahre und 3 Monate ändert sich derzeit nichts.
Wir als Verein wünschen jedoch eine regelmäßige Testung der Kinder, dabei reicht die Testung in der Schule oder dem Kindergarten aus. Sofern Ihre Kinder dort nicht regelmäßig getestet werden, führen Sie bitte zeitnah zum Schwimmkurs einen Selbsttest oder einen Test in einem Testzentrum durch und bestätigen dies mit dem vom Verein zur Verfügung gestelltem Formular.

2. Jugendliche (Alter: ab 12 Jahre und 3 Monate bis einschließlich 17 Jahre):
Für Jugendliche im Alter ab 12 Jahre und 3 Monate bis einschließlich 17 Jahre gilt derzeit die 3G-Vorgabe. Personen in dieser Altersgruppe, die bereits vollständig geimpft oder genesen (6 Monate nach Erkrankung) benötigen keinen weiteren Test, bitte einen entsprechenden Nachweis mitführen.
Nicht geeimpfte oder nicht genesene Personen in dieser Altersgruppe benötigen für die Teilnahme am Schwimmtraining, bzw. Schwimmkurs einen tagesaktuellen Test mit schriftlicher Bestätigung (Schule oder Testzentrum).

3. Erwachsene (Alter: 18 Jahre und älter):
Für volljährige Personen gilt ab sofort 2G+. Das heißt, dass weiterhin nur noch geeimpfte oder genesene (6 Monate nach Erkrankung) Zutritt zum Schwimmbad haben und zusätzlich einen tagesaktuellen Test mitführen müssen.
Sonderregelung: Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben.

4. Übungsleiter / Trainer:
Für unsere beiden fest angestellten Trainer gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Für die ehrenamtlichen Übungsleiter gilt je nach Alter die 2G+ oder die 3G-Regel. Der Vorstand prüft derzeit die Möglichkeit zur Selbsttestung vor Beginn der Schwimmkursbetriebes.

Wir bitten um Verständnis für die konsequente Umsetzung der Landesvorgaben. Bitte unterstützen Sie den Verein und beachten Sie die Vorgaben. Leider können wir eine Selbsttestung vor Ort nicht beaufsichtigen, sofern diese in Ihrer Trainingsgruppe nicht selbst organisiert und mit dem Vorstand abgesprochen wird.

Wir erinnern an dieser Stelle auch an die Maskenpflicht im Schwimmbad (vom Eingang bis in die Umkleide).

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand
(TW)

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